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Eine Interpretation von Arbeits­gemeinschaften im Bau­gewerbe

Beweggründe und Motto

Arbeits­gemeinschaften (ARGEN) spielen eine wichtige Rolle in der Bau­wirtschaft. Unter dem Motto "Kooperation anstatt Konkurenz" werden sie gebildet, um komplexe Projekte zu realisieren, bei denen verschiedene Unternehmen ihre Ressourcen und Fach­kenntnisse bündeln. Dabei werden die jeweiligen Stärken der beteiligten Unternehmen genutzt, um effizient und erfolgreich zu arbeiten.

Zusammenschluß und Varianten

Grundlegend gibt es zwei verschieden Varianten der kooperativen Zusammenarbeit in ARGEN.

Welche der beiden Varianten dabei für Sie in Frage kommt, zeigen folgende Beispiele:

  • Werden Maßnahmen erst durch die unterschiedlichen Spezialisierungen möglich (Bspw. ein Tief­bauer und ein Gleis­bauer), so wird von den beteiligten Gesellschaften meist eine sogenannte vertikale-ARGE (auch Dach-ARGE genannt) gegründet.
     
  • Haben die Beteiligten jedoch ein identisches Leistungsportfolio, und ist das Bauvolumen für einen einzelnen Unternehmer zu groß, dann schließen sich die Gesellschaften zur horizontalen-ARGE (auch echte ARGE genannt) zusammen.

Die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft erfordert eine klare Aufgabenverteilung und eine effektive Kommunikation zwischen den beteiligten Unternehmen. Es ist wichtig, dass alle Partner ihre Verantwortlichkeiten kennen und koordiniert zusammenarbeiten, um die Projektpläne erfolgreich umzusetzen.

Rechtlich erfolgt der Zusammen­schluss immer zwischen (zwei oder mehr) Beteiligten über die jeweiligen ARGE-Verträge. Der entsprechende ARGE-Vertrag regelt dabei lediglich das Innen­verhältnis der Gesellschafter untereinander. Als Vertrags­muster haben sich in Deutschland die Dokumente vom Institut der Bau­wirtschaft (BWI-Bau) etabliert.

Die Auflösung einer ARGE erfolgt per Beschluss der Gesellschafter und wird im Schlussprotokoll festgehalten.

Haftung / Rechtsform

Im Außen­verhältnis, gegenüber Dritten, haften alle Gesellschafter gesamt­schuldnerisch (selbst wenn einer der Gesellschafter mit 0% beteiligt ist).
Die gegründeten ARGEN sind formal als GbR (Gesellschaften Bürgerlichen Rechts) einzuordnen.

Zeitpunkt der Gründung

In der Regel schließen sich verschiedene Unternehmen bei Angebots­abgabe zur sog. Bieter­gemeinschaft zusammen. Mit erteiltem Zuschlag (Auftrag) löst sich die Bieter­gemeinschaft auf und die beteiligten Unternehmen gründen eine Arbeits­gemeinschaft.

Vorteile für alle Beteiligten

Die Projektabwicklung innerhalb einer ARGE bringt für alle Beteiligten auf Auftraggeber und Auftragnehmerseite nur Vorteile mit sich, welche hier (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) nachfolgend aufgelistet sind:

Für Auftraggeber

  • Abwicklung von Groß­projekten mit einem Auftragnehmer (der ARGE)
  • Minimierung des Ausfall­risikos vor Projektfertigstellung (alle ARGE-Gesellschafter sind vollhaftend)
  • Effizientere Abwicklung von großen/anspruchsvollen Projekten (es stehen mehr Ressourcen zur Verfügung)
  • Innovative Lösungsansätze bei schwierigen Projekten, da alle beteiligten Unternehmen ihr jeweiliges Know-how einbringen und kombinieren
  • Strategische Vergabe an bestimmte Unternehmen

Für Auftragnehmer

  • Aufteilung der Kapazitäten auf verschiedene ARGEN (bessere Auslastung)
  • Minderung des Ausfall­risikos (wenn die eigene Kapazität auf mehrere Projekte verteilt ist)
  • Zugang zu anspruchs­volleren Projekten (welche man allein aufgrund des Volumens oder technisch nicht hätte leisten können)
  • Zugang zu einem größeren Pool an Ressourcen, wie beispielsweise Maschinen, Geräten und Arbeitskräften.
  • Bessere Vermarktung des eigenen Know-How

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