Eine Interpretation von Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe
Beweggründe und Motto
Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) spielen eine wichtige Rolle in der Bauwirtschaft. Unter dem Motto "Kooperation anstatt Konkurenz" werden sie gebildet, um komplexe Projekte zu realisieren, bei denen verschiedene Unternehmen ihre Ressourcen und Fachkenntnisse bündeln. Dabei werden die jeweiligen Stärken der beteiligten Unternehmen genutzt, um effizient und erfolgreich zu arbeiten.
Zusammenschluß und Varianten
Grundlegend gibt es zwei verschieden Varianten der kooperativen Zusammenarbeit in ARGEN.
Welche der beiden Varianten dabei für Sie in Frage kommt, zeigen folgende Beispiele:
- Werden Maßnahmen erst durch die unterschiedlichen Spezialisierungen möglich (Bspw. ein Tiefbauer und ein Gleisbauer), so wird von den beteiligten Gesellschaften meist eine sogenannte vertikale-ARGE (auch Dach-ARGE genannt) gegründet.
- Haben die Beteiligten jedoch ein identisches Leistungsportfolio, und ist das Bauvolumen für einen einzelnen Unternehmer zu groß, dann schließen sich die Gesellschaften zur horizontalen-ARGE (auch echte ARGE genannt) zusammen.
Die Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft erfordert eine klare Aufgabenverteilung und eine effektive Kommunikation zwischen den beteiligten Unternehmen. Es ist wichtig, dass alle Partner ihre Verantwortlichkeiten kennen und koordiniert zusammenarbeiten, um die Projektpläne erfolgreich umzusetzen.
Rechtlich erfolgt der Zusammenschluss immer zwischen (zwei oder mehr) Beteiligten über die jeweiligen ARGE-Verträge. Der entsprechende ARGE-Vertrag regelt dabei lediglich das Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander. Als Vertragsmuster haben sich in Deutschland die Dokumente vom Institut der Bauwirtschaft (BWI-Bau) etabliert.
Die Auflösung einer ARGE erfolgt per Beschluss der Gesellschafter und wird im Schlussprotokoll festgehalten.
Haftung / Rechtsform
Im Außenverhältnis, gegenüber Dritten, haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch (selbst wenn einer der Gesellschafter mit 0% beteiligt ist).
Die gegründeten ARGEN sind formal als GbR (Gesellschaften Bürgerlichen Rechts) einzuordnen.
Zeitpunkt der Gründung
In der Regel schließen sich verschiedene Unternehmen bei Angebotsabgabe zur sog. Bietergemeinschaft zusammen. Mit erteiltem Zuschlag (Auftrag) löst sich die Bietergemeinschaft auf und die beteiligten Unternehmen gründen eine Arbeitsgemeinschaft.
Vorteile für alle Beteiligten
Die Projektabwicklung innerhalb einer ARGE bringt für alle Beteiligten auf Auftraggeber und Auftragnehmerseite nur Vorteile mit sich, welche hier (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) nachfolgend aufgelistet sind:
Für Auftraggeber
- Abwicklung von Großprojekten mit einem Auftragnehmer (der ARGE)
- Minimierung des Ausfallrisikos vor Projektfertigstellung (alle ARGE-Gesellschafter sind vollhaftend)
- Effizientere Abwicklung von großen/anspruchsvollen Projekten (es stehen mehr Ressourcen zur Verfügung)
- Innovative Lösungsansätze bei schwierigen Projekten, da alle beteiligten Unternehmen ihr jeweiliges Know-how einbringen und kombinieren
- Strategische Vergabe an bestimmte Unternehmen
Für Auftragnehmer
- Aufteilung der Kapazitäten auf verschiedene ARGEN (bessere Auslastung)
- Minderung des Ausfallrisikos (wenn die eigene Kapazität auf mehrere Projekte verteilt ist)
- Zugang zu anspruchsvolleren Projekten (welche man allein aufgrund des Volumens oder technisch nicht hätte leisten können)
- Zugang zu einem größeren Pool an Ressourcen, wie beispielsweise Maschinen, Geräten und Arbeitskräften.
- Bessere Vermarktung des eigenen Know-How
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